1. Alle
Nutzer und Besucher sind verpflichtet, sich diszipliniert zu verhalten.
Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind sachgerecht zu nutzen und in
ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.
2. Die
Sportanlagen sind nur über die ausgewiesenen Zugänge zu betreten und zu
verlassen.
3. Motorfahrzeuge
sind auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen. Anlieger bitte Schrittempo fahren.
4. Es
ist nicht gestattet, Fahrräder in die Gebäude und Räume oder direkt auf die
Sportflächen mitzunehmen. Es sind die dafür vorgesehenen Fahrradständer oder
ausgewiesenen Abstellflächen zu nutzen.
5. Hunde
müssen auf dem Gelände der Sportanlage an die Leine genommen werden. Ein
Mitnehmen in die Gebäude oder auf die Sportflächen ist untersagt. Vorschriften
der kommunalen Hundeverordnungen sind zu beachten.
6. Das
Mitbringen von alkoholischen Getränken, pyrotechnischen Erzeugnissen, Schlag-
und Wurfgeräten sowie anderen Waffen ist nicht gestattet. Unter Alkoholeinfluß stehenden Personen wird der Zutritt
verwehrt. Alle Getränke dürfen nur in Papp- oder Plastikbehältern verabreicht
und konsumiert werden.
7. Grobe
Unsportlichkeiten, wie diskriminierende Äußerungen und Beleidigungen, sind zu
unterlassen.
8. Das
Anbringen von Fahnen oder Transparenten ist nur an den dafür vorgesehenen
Stellen gestattet. Werbeflächen sind nicht zu verdecken.
9. Verstöße
gegen diese Stadionordnung können mit Stadionverbot oder nach den gültigen
Rechtsvorschriften geahndet werden. Für fahrlässige oder vorsätzliche Störungen
haftet der Verursacher.
10. Den
Weisungen der Ordner ist Folge zu leisten.