Individualsport nur noch unter freiem Himmel

§ 12 Eindämmungsverordnung

Mit dem seit heute geltenden § 12 der Eindämmungsverordnung hat die Landesregierung die ohnehin schon sehr eingeschränkten Möglichkeiten, Sport zu treiben, noch weiter eingeschränkt. War bis jetzt der Sport alleine oder zu zweit oder nur eines Hausstandes nicht nur auf Sportplätzen erlaubt, sondern auch in geschlossenen Räumen wie Turnhallen, ist dies ab sofort nur noch unter freiem Himmel möglich.

Auf unseren Sportplätzen in Ketzin und Falkenrehde kann daher weiterhin in Absprache mit den Trainern Individualsport betrieben werden (also entweder allein oder zu zweit oder ein Hausstand ohne Zahlenbeschränkung).