Ab Montag: Kindertraining in 5er-Gruppen

Im Griff der Paragrafen


Wie bereits angekündigt, ist nunmehr die „Bundesnotbremse“ in Kraft getreten. Mit einer kleinen Ausnahme für die Hallennutzung (nach § 28b Abs. 5 Infektionsschutzgesetz sind schärfere Landesregelungen möglich) hat die Landesregierung die Bundesregelungen übernommen, die dann ab Montag im Landkreis Havelland wie folgt gelten:

Für den Breitensport gilt, dass er bei einer Inzidenz über 100 nur im Freien sowie ausschließlich allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Haushaltes erlaubt ist. Eine Ausnahme sind hierbei Kinder bis 14 Jahre. Sie können draußen in Gruppen mit bis zu fünf Kindern kontaktfrei Sport treiben (vgl. Presseerklärung Landkreis Havelland). 

Aufgrund der Größe der Fußballplätze dürfen auf dem Rasenplatz bis zu sechs, auf dem Kunstrasenplatz bis zu drei Fünfer-Gruppen trainieren. Jeder Gruppe muss ein markiertes Feld von 800 m² zur eigenen Nutzung zugewiesen werden. Ein/e Trainer/in kann nach eigenem Ermessen auch mehrere Kleingruppen betreuen.

Die Benutzung der WC-Anlagen, Umkleideräume usw. ist erlaubt.

Voraussetzung für alle Aktivitäten ist aber die Einhaltung der üblichen Corona-Regeln (insbesondere des Abstandsgebots).

Derzeit gelten ansonsten keine weiteren weiteren Anforderungen oder Einschränkungen (auch nicht für die Trainer).