Zarte Frühlingsblüten: Kindertraining bald wieder möglich

Zarte Frühlingsblüten fürs Kindertraining

Etwas Gutes hat die gestern vom Bundestag beschlossene und heute im Bundesrat beratene bundesweit geltende Corona-Regelung für uns. Während die Landesregierung bislang kategorisch jedes Gruppentraining ab dem seit geraumerZeit geltenden Grenzwert von 100 verboten hatte, lässt die voraussichtlich ab dem Wochenende geltende Regelung Kleingruppentraining für Kinder bis zu 14 Jahren zu:

„Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden …, wenn

  1. die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,
  2. nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und
  3. angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden; für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.“

Sobald das Inkrafttreten dieser Regelung sicher ist, gibt es an dieser Stelle weitere Informationen.

Quelle: Bundesrat (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2021/0301-0400/0315-21.html)