Der fünfte Tag unter 100

Screenshot LAVG 2021-05-12

Es ist soweit. Ab Freitag, dem 14. Mai (der Herrentag zählt ja als Feiertag nicht mit), gelten wieder diese Regeln: https://www.falke95.de/ab-montag-geht-es-allmaehlich-wieder-los/.

Ab dem 21. Mai treten zusätzlich weitere Regeln in Kraft. Die aktuelle Fassung der Eindämmungsverordnung (https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv#12) sieht ab dann in § 12 Absatz 6 unter folgenden vier Bedingungen echtes Fußballtraining auch für Menschen ab dem 15. Lebensjahr vor, nämlich:

  1. mit bis zu zehn Personen über 14 Jahren, wenn diese
  2. keine Corona-Symptome haben, und
  3. negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind*, und
  4. keine Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen, mit Ausnahme von Toiletten, nutzen.

Der Negativtest kann entweder in einer offiziellen Teststelle (z.B. Fitnessstudio Ketzin, Feldstraße (alter Edeka)) oder vor Ort unter Aufsicht der Trainer/innen mit einem Antigen-Selbsttest (sog. Laientest) gemacht werden. Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein. Der Testnachweis ist für die Dauer von zwei Wochen aufzubewahren und danach zu vernichten.

* Absatz 6 der Verordnung spricht zwar an dieser Stelle vom „vollendeten sechsten Lebensjahr“; hier gilt aber weiterhin vorrangig Absatz 3: „[Das Sportverbot] gilt darüber hinaus nicht für die Sportausübung auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel für dokumentierte Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr; bei der Berechnung der Personenzahl bleibt das begleitende Funktions- oder Aufsichtspersonal unberücksichtigt.“